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19.02.2024

Die Schaffung und der Erhalt einer attraktiven und intakten Ortsmitte ist das Ziel einer jeden Kommune. Während Städte und Gemeinden die Siedlungsentwicklung nach außen planerisch steuern können, sind sie beim Umgang mit dem Siedlungsbestand auf die Mitwirkung privater Eigentümer angewiesen, da sich eine Vielzahl von Gebäuden und Grundstücken in Privatbesitz befindet.

 

Mit dem Erlass des Integrierten Handlungskonzeptes Ortsmitte Altenberge im Jahre 2017 hat sich die Gemeinde Altenberge bereits vielfältige Gedanken zur Aufwertung der öffentlichen Räume in zentraler Lage gemacht. Neben der erfolgten Umgestaltung des Marktplatzes sowie der Boakenstiege stehen mit der Umgestaltung des Kirchplatzes sowie des geplanten Rathausneubaus weitere Bausteine des IHK zur Umsetzung an.

Da ein Attraktivitätserhalt der Ortsmitte Altenberge nicht allein durch öffentliche Maßnahmen erreicht werden kann, gibt es derzeit Überlegungen, neben den bereits bestehenden Fördermöglichkeiten für Privateigentümer in der Ortsmitte (Fassaden-/Hofflächenprogramm und Verfügungsfonds Ortsmitte – Informationen siehe http://altenberge2030.de) weitere finanzielle Anreize für energetische Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden zu schaffen.

 

Das besondere Städtebaurecht regelt im Baugesetzbuch die Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen u.a. für Maßnahmen der Stadtsanierung. Eigentümer in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten haben die Möglichkeit Herstellungskosten von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen entsprechend den Vorgaben des Einkommenssteuergesetztes erhöht abzuschreiben. Um diese steuerrechtlichen Anreize ergänzend zu den vorgenannten Fördermöglichkeiten für Privateigentümer zu schaffen, soll für den Bereich der Ortsmitte Altenberge eine Sanierungsatzung erlassen werden.

 

Um betroffene Grundstückseigentümer in der Ortsmitte umfassend über die Ziele und Zwecke einer Sanierungssatzung zu informieren, hat der Ausschuss für Bauen, Planen und Nachhaltigkeit die Verwaltung im Nachgang der ersten Bürgerversammlung, welche im Herbst letzten Jahres stattgefunden hat, mit einer weiteren Informationsveranstaltung beauftragt. Diese 2. Informationsveranstaltung findet am 04.03.2024 um 19.00 Uhr im Bürgersaal des Bürgerhauses statt.

 

Der Lageplan mit dem Geltungsbereich der geplanten Sanierungssatzung kann hier heruntergeladen werden.

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