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Die Gemeinde Altenberge betreibt eine Freiwillige Feuerwehr als öffentliche Einrichtung. Die Feuerwehr erfüllt in erster Linie die Pflichtaufgabe nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG). Diese beinhalten Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden, Hilfe zu leisten.
Darüber hinaus kann die Feuerwehr auf Antrag auch sonstige (freiwillige) Hilfeleistung erbringen. Diese sind kostenpflichtig. Ein Rechtsanspruch auf eine solche Hilfeleistung besteht aber nicht.
Leiter der Feuerwehr:
Frank Klose
E-Mail: frank.klose@feuerwehr-altenberge.de
Homepage: www.feuerwehr-altenberge.de