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An-, Ab- und Ummeldung eines Gewerbebetriebes

Details

Wann ist eine Meldung erforderlich?
Wenn Sie einen Gewerbebetrieb eröffnen oder aufgeben, den Betrieb verlegen, den Gewerbegegenstand wechseln oder wesentlich ändern oder der Name des Gewerbetreibenden geändert wird, müssen Sie dies anzeigen.
Das Gleiche gilt für den Beginn, die Aufgabe oder Änderung von Niederlassungen und unselbständigen Zweigstellen. Zuständig ist die Gewerbemeldestelle, in deren Bereich sich der Betriebssitz befindet. Auch ein Umzug in eine andere Gemeinde ist meldepflichtig, im bisherigen Ort erfolgt die Abmeldung, im neuen Ort die Anmeldung.

 

Was ist ein Gewerbe?
Von einem Gewerbe spricht man, wenn Sie auf Dauer eine auf Gewinnerzielung gerichtete selbständige Tätigkeit im wirtschaftlichen Bereich ausüben, die generell erlaubt ist. Nicht zum Gewerbe zählen Urproduktion (z.B. Land- und Forstwirtschaft), freie Berufe (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater) und die Verwaltung eigenen Vermögens (z.B. eines Mietshauses).

 

Wie erfolgt die Meldung?
Die Gewerbemeldung können Sie hier online oder persönlich auf dem Postweg erledigen. Die dafür notwendigen Antragsformulare finden Sie unter Downloads. Nach Eingang der Gewerbemeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung.

Da auch verschiedene andere Stellen und Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben über Gewerbemeldungen informiert werden müssen, leiten wir Ihre Gewerbeanzeige unter anderem weiter an:

  • Finanzamt

  • Industrie- und Handelskammer

  • Handwerkskammer

Kosten

Gewerbean-/ummeldung für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind:

26,00 €

Gewerbean-/ummeldung für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind:

33,00 €

Gewerbean-/ummeldung für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen:

13,00 €

Gewerbeabmeldung:

0,00 €

Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass

  • bei Ausländern gültige Aufenthaltsbescheinigung

  • ggfls. Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen)

  • ggfls. notariell beglaubigter Gesellschaftervertrag

  • bei erlaubnis- bzw. konzessionspflichtigen Gewerbebetrieben, Kopien der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession (z. B. Pfandleiher, Bewacher, Versteigerer, Makler, etc.)

  • Nachweis über Eintrag bei der Handwerkskammer (bei handwerklichen Betrieben oder handwerksähnlichen Tätigkeiten)

Rechtsgrundlagen

Gewerbeordnung

Weiterführende Informationen

Weitere Mitteilungen (formlos)
Veränderungen in der Geschäftsführung bei juristischen Personen, Veränderungen der Privatanschriften der Gewerbetreibenden sollten Sie uns formlos mitteilen.

 

Weitere Informationen finden Sie auch auf dem Portal https://gewerbe.nrw/