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Die gewerbsmäßige Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit bedarf der vorherigen Erlaubnis der Ordnungsbehörde. Die Aufstellung darf nur an Orten erfolgen, die für die Aufstellung der Spielgeräte geeignet sind und für die eine Geeignetheitsbescheinigung vorliegt.
Geldwäschegesetz - GwG