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Die Geburt eines Kindes muss innerhalb einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angemeldet werden. Zuständig für die Geburtsanzeige ist in der Regel die Krankenhausverwaltung. Da sich im Bereich des Standesamtes Altenberge kein Geburtskrankenhaus befindet, wird es sich bei Geburten im Bereich der Gemeinde Altenberge um sogenannte Hausgeburten handeln. Hier hat der Vater, die Mutter oder eine andere Person, die von der Geburt Kenntnis erlangt hat, beim Standesamt eine Geburtsanzeige zu erstatten.
Die Anmeldung der Geburt ist gebührenfrei. Es werden 3 gebührenfreie Geburtsurkunden ausgestellt (für Kindergeld, Erziehungsgeld, Mutterschaftshilfe). Alle weiter ausgestellten Urkunden sind gebührenpflichtig.
Sofern die Eltern miteinander verheiratet sind:
Geburtsanzeige der Hebamme
beglaubigte Abschrift des Familienbuches der Eltern/ Eheurkunde
Personalausweis der anzeigenden Person
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet:
Geburtsanzeige der Hebamme
Geburtsurkunde der Mutter
Personalausweis
Vaterschaftsanerkennung, soweit bereits vor der Geburt erkl
Geburtsurkunde des Vaters
Personalausweis
ggfls. Sorgerechtserklärung