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Wer eine verlorene Sache findet, an sich nimmt und den Eigentümer nicht kennt, hat den Fund unverzüglich dem Fundbüro der Gemeinde Altenberge anzuzeigen.
Die Fundsache ist, wenn möglich, bei Aufnahme der Fundanzeige mitzubringen.
Es wird bei der Vorsprache ein Fundnachweis aufgenommen. Sollte der Wert Ihrer Fundsache geringer als 5,00 € sein, bedarf es keiner Fundanzeige.
Sie können die Fundsachen auch selbst verwahren; dann teilen Sie dem Bürgerbüro möglichst schriftlich oder per E-Mail folgendes mit:
Fundort und Fundtag
genaue Bezeichnung des Gegenstandes
weitere Verfügung der Fundsache
Falls der Fundgegenstand innerhalb einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten nicht an den Eigentümer übergeben werden kann, kann der Finder Fundrechte an der Fundsache geltend machen, so dass der Fundgegenstand in sein Eigentum übergeht.
Der Finder kann einen Anspruch auf Finderlohn geltend machen.
(Bei Geldwerten bis 500 EUR = 5%, über 500 EUR = 5% + 3% vom Mehrwert.)
Fundsachen - Verwahrgebühr für den Eigentümer:
5,00 €
§§ 965 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)