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Der Flächennutzungsplan stellt die beabsichtigte Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Dabei sind die kommunalen Entwicklungsziele den Zielen der Raumordnung und Landesplanung, welche im Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Münster (Teilabschnitt Münsterland) festgelegt sind, anzupassen.
Im Flächennutzungsplan selbst wird die beabsichtigte Bodennutzung nur flächenhaft dargestellt, so dass aus diesem Plan noch kein Baurecht für ein Grundstück abgeleitet werden kann. Ferner ist der Flächennutzungsplan die verwaltungsinterne Vorgabe für die nachfolgenden Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden. Darüber hinaus ist er eine indirekte Vorgabe zur Steuerung des Baugeschehens im Außenbereich (§ 35 BauGB).
Informationen zur Aufstellung und Änderung des Flächennutzungsplanes können dem Stichwort Bauleitplanung entnommen werden.
Über die Inhalte und möglichen Auswirkungen des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Altenberge auf Ihr Grundstück geben die Mitarbeiter des Bauamtes jederzeit gerne Auskunft.
Baugesetzbuch (BauGB), Baunutzungsverordnung (BauNVO), Raumordnungsgesetz (RoG), Planzeichenverordnung (PlanzV 90), Bauordnung NRW (BauO NRW)