Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, Matomo, OpenStreetMap), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Flächennutzungsplan

Details

Der Flächennutzungsplan stellt die beabsichtigte Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Dabei sind die kommunalen Entwicklungsziele den Zielen der Raumordnung und Landesplanung, welche im Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Münster (Teilabschnitt Münsterland) festgelegt sind, anzupassen.

 

Im Flächennutzungsplan selbst wird die beabsichtigte Bodennutzung nur flächenhaft dargestellt, so dass aus diesem Plan noch kein Baurecht für ein Grundstück abgeleitet werden kann. Ferner ist der Flächennutzungsplan die verwaltungsinterne Vorgabe für die nachfolgenden Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden. Darüber hinaus ist er eine indirekte Vorgabe zur Steuerung des Baugeschehens im Außenbereich (§ 35 BauGB).

 

Informationen zur Aufstellung und Änderung des Flächennutzungsplanes können dem Stichwort Bauleitplanung entnommen werden.

Über die Inhalte und möglichen Auswirkungen des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Altenberge auf Ihr Grundstück geben die Mitarbeiter des Bauamtes jederzeit gerne Auskunft.

Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch (BauGB), Baunutzungsverordnung (BauNVO), Raumordnungsgesetz (RoG), Planzeichenverordnung (PlanzV 90), Bauordnung NRW (BauO NRW)