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Fischereischein

Details

Aktueller Hinweis: Umstellung auf den digitalen Fischereischein zum 1. Juli 2026

Das Land Nordrhein-Westfalen führt zum 1. Juli 2026 den digitalen Fischereischein ein.

  • Neues Verfahren ab Juli 2026: Wer die Fischerprüfung ab dem 1. Juli 2026 erfolgreich ablegt, kann den Antrag im Ordnungsamt der Gemeinde Altenberge stellen.

    Vereinbaren sie hierfür bitte einen Termin mit Frau Faust oder Frau Meyer. Die Kontaktdaten finden sie nebenstehend.

    Ebenso ist die Antragstellung jetzt auch vollständig digital über diesen Onlinedienst möglich. Hierfür ist eine Identifizierung mittels BundID (eID-Login) erforderlich.

  • Übergang für Bestandshalter: Personen mit bereits vorhandenen Fischereischeinen alter Art müssen für die erste Umstellung einmalig im Ordnungsamt vorsprechen, um ihre Daten in das neue System zu überführen.

  • Kein allgemeiner Umtauschzwang: Bereits ausgestellte Fischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum Ende ihrer jeweiligen Laufzeit. Sie müssen also nicht vor Ablauf Ihres aktuellen Scheins tätig werden.

  • Wegfall des Jugendfischereischeins: Ab dem 1. Juli 2026 wird kein gesonderter Jugendfischereischein mehr ausgestellt. Kinder und Jugendliche (10 bis 15 Jahre) dürfen unter Aufsicht einer volljährigen Person mit gültigem Fischereischein ohne eigenes Dokument mitangeln.

Detaillierte Informationen zur Reform finden Sie in der offiziellen Mitteilung der Landesregierung.

Allgemeine Hinweise zum Fischereischein:

Wer in Nordrhein-Westfalen angeln möchte, muss einen gültigen Fischereischein besitzen und mit sich führen. Der Fischereischein wird in Nordrhein-Westfalen für ein oder für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre erteilt.
Damit ein Fischereischein erteilt werden kann, muss in der Regel zuvor die Fischerprüfung abgelegt werden.

Bei Ausstellung des Fischereischeins wird gleichzeitig die Fischereiabgabe erhoben.

Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer werden in Nordrhein-Westfalen anerkannt; eine Umschreibung ist nicht erforderlich. Dasselbe gilt für Fischerprüfungszeugnisse, sofern die Inhaberin bzw. der Inhaber zum Zeitpunkt der Prüfung nicht in Nordrhein-Westfalen gemeldet war.

Das Mitführen eines Fischereischeins ist auch beim Angeln an kommerziellen Angelteichen (z. B. „Forellensee“) verpflichtend.

Neben dem Fischereischein wird noch ein Fischereierlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers am jeweiligen Gewässer benötigt (z.B. Fischereigenossenschaft, Gewässereigentümer, Fischereirechtpächter). Der Fischereierlaubnisschein kann häufig auch in nahegelegenen Angelgeschäften und online erworben werden.

Weitere Informationen zum Thema Fischerei erhalten Sie auf den Internetseiten des Landesfischereiverbandes Westfalen und Lippe e.V.

Kosten

  • Fischereischein auf Lebenszeit oder Ersatz bei Verlust
    30,00 €

  • Fischereiabgabe für ein Kalenderjahr
    22,00 €

  • Fischereiabgabe für fünf Kalenderjahre
    50,00 €

  • Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein)
    32,00 €

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

  • bisheriger Fischereischein nach altem Muster oder Prüfungszeugnis

  • bei erstmaliger Erteilung: Prüfungszeugnis

  • bei erstmaliger Erteilung mit Fischerprüfung ab dem 01.07.2026: Zugangscode/Nummer des von der Fischereibehörde ausgestellten Prüfungszeugnisses

Da der Fischereischein künftig unbefristet ausgestellt wird, enthält er – anders als bislang – nur unveränderliche Merkmale und weder Lichtbild noch Wohnadresse. Zur Identifizierung ist daher ein zusätzlicher Lichtbildausweis erforderlich.

Bearbeitungsdauer

Online:
Nach erfolgreicher Online-Beantragung stehen der Fischereischein sowie der Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe unmittelbar in digitaler Form im Postfach des Nutzerkontos der digitalen Identitätsplattform (für NRW-Bürgerinnen und -Bürger: BundID) der antragstellenden Person zur Verfügung.

vor Ort:
Bei Antragstellung vor Ort bei der Stadt oder Gemeinde erfolgt die Ausgabe per E-Mail und/oder als Ausdruck ebenfalls unmittelbar.

bei beiden Varianten:
Der Scheckkarten-Fischereischein wird einige Wochen später durch den zentralen Scheckkarten-Druckdienstleister postalisch zugestellt.

Weiterführende Informationen

Der Jugendfischereischein wurde im Rahmen der Modernisierung des Fischereischeinwesens als Maßnahme der Entbürokratisierung abgeschafft.

Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren dürfen mit Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesfischereigesetzes die Fischerei in Begleitung einer Fischereischeininhaberin oder eines Fischereischeininhabers ausüben.

Zur Identitäts- und Altersüberprüfung ist ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Kinderreisepass) oder ein Schülerausweis mitzuführen. Diese Dokumente sind auch beim Erwerb von Fischereierlaubnisscheinen vorzulegen.

Der Antrag auf Erteilung eines „Fischereischeins mit Begleitung“ (früher „Sonderfischereischein“) kann künftig ausschließlich über einen Onlinedienst oder beim Landesamt gestellt werden.

Personen, die vor dem 1. Juli 2026 eine Fischerprüfung bestanden oder einen Fischereischein erhalten haben, müssen zwecks Überprüfung der „alten“ Fischereischeine bzw. Fischerprüfungszeugnisse auf Fälschungsmerkmale den neuen Fischereischein bei ihrer örtlich zuständigen Behörde (Stadt oder Gemeinde, in welcher der ständige Wohnsitz liegt) beantragen.

Personen, die ab dem 1. Juli 2026 die Fischerprüfung bestanden haben, können den Fischereischein im Ordnungsamt der Gemeinde Altenberge oder online über diesen Onlinedienst beantragen; hierfür sind ein Login über die digitale Identitätsplattform (für NRW-Bürgerinnen und -Bürger: BundID) mittels eID-Funktion sowie die Nutzung des entsprechenden Onlinedienstes erforderlich.

Die Beantragung über den Online-Dienst ist kostengünstiger und erfordert keine Terminvereinbarung.

Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 nach dem alten Muster ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum.

Auf Wunsch können Bürgerinnen und Bürger ihren bisherigen Fischereischein bereits vorzeitig in das neue Format umtauschen. Die bereits gezahlte Fischereiabgabe wird auf den neuen Fischereischein übertragen. Für die Erteilung des neuen Fischereischeins fällt eine einmalige Gebühr an.

Spätestens zum 31. Dezember 2030 verlieren alle alten Fischereischeine aus Nordrhein-Westfalen ihre Gültigkeit. Eine Beantragung eines modernen Fischereischeins ist jedoch auch ab dem Jahr 2031 und in den Folgejahren möglich, selbst wenn der bisherige Fischereischein bereits seit mehreren Jahren abgelaufen ist, sofern die Fälschungsüberprüfung dessen Echtheit bestätigt.