Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".
Wer in Nordrhein-Westfalen angeln möchte, muss Inhaber eines gültigen Fischereischeines sein.
Der Fischereischein wird nach erfolgreicher Fischerprüfung von der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Behörde bei Vorliegen der Voraussetzungen erteilt.
Er berechtigt zur Ausübung der Fischerei in diesem Bundesland.
Die Gültigkeit/Anerkennung eines Fischereischeines in einem anderen Bundesland ist dort zu erfragen. In den anderen Bundesländern erteilte Fischereischeine gelten nach Zuzug grundsätzlich auch in diesem Bundesland unverändert weiter.
Nichtdeutsche Fischereischeine sind keine Berechtigung zur Ausübung der Fischerei in diesem Bundesland.
Der Fischereischein wird für ein Kalenderjahr oder für fünf aufeinander folgende Kalenderjahre erteilt.
Kinder und Jugendliche von zehn bis 15 Jahren können ohne Prüfung einen Jugendfischereischein bekommen, der zum Angeln in Begleitung eines Fischereischeininhaber/in berechtigt. Jugendfischereischeine werden nur für das jeweilige Kalenderjahr ausgestellt.
Weitere Informationen zum Thema Fischerei erhalten Sie auf den Internetseiten des Landesfischereiverbandes Westfalen und Lippe e.V.
5-Jahresfischereischein:
48,00 €
Jahresfischereischein:
16,00 €
Jugendfischereischein (für Kinder von 10-15 Jahre):
8,00 €
Zeugnis der staatlichen Fischereiprüfung oder vorheriger Fischereischein
Personalausweis und/oder Reisepass
1 Lichtbild, ca. 35 x 45 (nur bei Erstausstellung oder wenn der Fischereischein nicht verlängerbar ist)
Einverständniserklärung eines Sorgeberechtigten (bei Jugendfischereischein)
Fischereischeine werden sofort ausgestellt, wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen.