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Fischereischein

Details

Wer in Nordrhein-Westfalen angeln möchte, muss Inhaber eines gültigen Fischereischeines sein.

Der Fischereischein wird nach erfolgreicher Fischerprüfung von der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Behörde bei Vorliegen der Voraussetzungen erteilt.

Er berechtigt zur Ausübung der Fischerei in diesem Bundesland.

Die Gültigkeit/Anerkennung eines Fischereischeines in einem anderen Bundesland ist dort zu erfragen. In den anderen Bundesländern erteilte Fischereischeine gelten nach Zuzug grundsätzlich auch in diesem Bundesland unverändert weiter.

Nichtdeutsche Fischereischeine sind keine Berechtigung zur Ausübung der Fischerei in diesem Bundesland.

Der Fischereischein wird für ein Kalenderjahr oder für fünf aufeinander folgende Kalenderjahre erteilt.

Kinder und Jugendliche von zehn bis 15 Jahren können ohne Prüfung einen Jugendfischereischein bekommen, der zum Angeln in Begleitung eines Fischereischeininhaber/in berechtigt. Jugendfischereischeine werden nur für das jeweilige Kalenderjahr ausgestellt.

Weitere Informationen zum Thema Fischerei erhalten Sie auf den Internetseiten des Landesfischereiverbandes Westfalen und Lippe e.V.

Kosten

5-Jahresfischereischein:

48,00 €

Jahresfischereischein:

16,00 €

Jugendfischereischein (für Kinder von 10-15 Jahre):

8,00 €

Unterlagen

  • Zeugnis der staatlichen Fischereiprüfung oder vorheriger Fischereischein

  • Personalausweis und/oder Reisepass

  • 1 Lichtbild, ca. 35 x 45 (nur bei Erstausstellung oder wenn der Fischereischein nicht verlängerbar ist)

  • Einverständniserklärung eines Sorgeberechtigten (bei Jugendfischereischein)

Bearbeitungsdauer

Fischereischeine werden sofort ausgestellt, wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen.