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Seit 1. Juli 1998 sind einige Gesetzesänderungen in Kraft getreten:
Der alte Begriff Aufgebot ist durch den Begriff Anmeldung der Eheschließung ersetzt worden. Der Aushang des bisherigen Aufgebotes ist entfallen. Am Verfahren hat sich jedoch nicht viel geändert. Auch weiterhin müssen die Verlobten diverse Unterlagen beschaffen, damit der Standesbeamte prüfen kann, ob keine Ehehindernisse bestehen. Danach kann die Anmeldung der Eheschließung entgegengenommen werden. Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen gemeldeten Wohnsitz hat. Wenn Sie mehrere Wohnsitze haben, sollten Sie möglichst das Standesamt wählen, bei dem Sie auch die Ehe schließen möchten. Wenn nach erfolgter Prüfung durch den Standesbeamten Ehehindernisse nicht bekanntgeworden sind, kann geheiratet werden. Den Eheschließungstermin sprechen Sie dann mit dem Standesbeamten ab. Längstenfalls dürfen Sie sich jedoch sechs Monate Zeit lassen, sonst verfällt die Gültigkeit der Anmeldung.
Trautermine werden innerhalb der Öffnungszeiten angeboten. Ebenfalls bietet die Gemeinde Altenberge an jedem 2. und 4. Freitag im Monat und an jedem 3. Samstag im Monat Trautermine außerhalb der Öffnungszeiten an.
Termine werden frühsten 1 Jahr im Voraus vergeben.
Aufenthaltsbescheinigung (von der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes)
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (vom Standesamt des Geburtsortes)
Sofern Sie schon verheiratet waren, zusätzlich die Eheurkunde der letzten Ehe mit Vermerk über deren Auflösung
Personalausweis