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Denkmalschutz und -pflege

Details

Die Gemeinde Altenberge ist als Untere Denkmalbehörde zuständig für Bau- und Bodendenkmäler. Das Aufgabenspektrum umfasst:

 

  • Erfassung und Führung der Denkmalliste
    Die Denkmalliste wird von der Gemeinde Altenberge als untere Denkmalbehörden geführt. Die Eintragungen erfolgten im Benehmen mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Münster, von Amts wegen oder auf Antrag des Eigentümers. Die Denkmalliste steht jedermann zur Einsicht offen. Sämtliche Baudenkmäler auf dem Gemeindegebiet hat der Kreis Steinfurt -Obere Denkmalbehörde- auf seiner Homepage veröffentlicht.
    Zur Denkmalsuche des Kreises Steinfurt

  • Unterschutzstellungsverfahren für noch nicht unter Schutz stehende Objekte

  • Denkmalrechtliche Erlaubnisverfahren - für Veränderungen an bereits unter Schutz stehenden Objekten
    Zuständig für die Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis ist die Gemeinde Altenberge als untere Denkmalbehörde. Einer denkmalrechtlichen Erlaubnis bedarf nach § 9 Abs. 1 DSchG NRW, wer Baudenkmäler oder ortsfeste Bodendenkmäler beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort verbringen oder die bisherige Nutzung ändern will. Ferner bedarf einer Erlaubnis, wer in der engeren Umgebung von Baudenkmälern oder ortsfesten Bodendenkmälern Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn hierdurch das Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigt wird. Die Erlaubnis ist schriftlich bei der Gemeinde Altenberge zu beantragen. Mit den Maßnahmen darf erst begonnen werden, nachdem die Erlaubnis erteilt ist!

  • Bescheinigungen nach § 40 des Denkmalschutzgesetzes für die Erlangung von Steuervergünstigungen
    Das Einkommenssteuerrecht bietet mehrere Möglichkeiten, die Steuerschuld aufgrund von Aufwendungen für Baudenkmäler zu mindern. Bescheinigungen für die Erlangung von Steuervergünstigungen werden von der Unteren Denkmalbehörde im Benehmen mit dem Landschaftsverband ausgestellt. Das Land NRW informiert mit der Broschüre „Steuertipps für Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer (Stand Mai 2006)“ umfassend über diese Möglichkeiten.
    Steuertipps für Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer
    Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach §40 DSchG NRW (verfügbar unter Downloads)

  • Denkmalförderung

    MHKGB NRW - Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen
    Kreis Steinfurt - Kleindenkmale Erhalten
    LWL - Amt für Denkmalpflege in Westfalen
    Deutsche Stiftung Denkmalschutz
    Unterstützung für Denkmäler durch das Land Nordrhein-Westfalen

Weiterführende Informationen

Hinweis: Unter dem Titel Denkmalschutz und Denkmalpflege in Nordrhein-Westfalen - Gesetz, Organisation, Verfahren hat das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen eine umfangreiche Broschüre herausgegeben. Sie können die Broschüre unter Downloads herunterladen.