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Die Kommunalverfassung gibt den Bürgerinnen und Bürgern das Recht, in einer Vielzahl kommunaler
Angelegenheiten selbst zu entscheiden. Durch dieses Element direkter Demokratie können sie Einfluss nehmen auf ihr lokales Umfeld,
denn ihre Entscheidung tritt an die Stelle der Entscheidung des Rates. Die Homepage des Ministerium für Kommunales
bietet Informationen zu Voraussetzungen und Durchführung eines Bürgerbegehrens, statistische Daten und einen Überblick,
welche Rechtsprechung nordrhein-westfälischer Gerichte bislang vorliegt.
§ 26 GO NRW