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Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
selbstständig oder unselbstständig in eigener Person Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht ( vertreibt ) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
selbstständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt
Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis ( Reisegewerbekarte ). Sie wird unbefristet erteilt.
Gewerbean-/ummeldung für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind: 26,00 €
Gewerbean-/ummeldung für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33,00 €
Gewerbean-/ummeldung für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13,00 €
Reisegewerbekarte (einmalig): 100,00
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Auszug aus der Schuldnerkartei
polizeiliches Führungszeugnis ( zur Vorlage bei einer Behörde ) bzw. Nachweis der Beantragung
Auszug aus dem Gewerbezentralregister ( ebenfalls zur Vorlage bei einer Behörde )
Personalausweis
Lichtbild
Die Entscheidung über die Erteilung einer Reisegewerbekarte erfolgt – bei Vorlage aller Unterlagen – umgehend.