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Reisegewerbekarte

Details

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

  •  selbstständig oder unselbstständig  in eigener Person Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht ( vertreibt ) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder

  • selbstständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt

Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis ( Reisegewerbekarte ). Sie wird unbefristet erteilt.

Kosten

Gewerbean-/ummeldung für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind: 26,00 €

Gewerbean-/ummeldung für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33,00 €

Gewerbean-/ummeldung für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13,00 €

Reisegewerbekarte (einmalig): 100,00

Unterlagen

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

  • Auszug aus der Schuldnerkartei

  • polizeiliches Führungszeugnis ( zur Vorlage bei einer Behörde ) bzw. Nachweis der Beantragung

  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister ( ebenfalls zur Vorlage bei einer Behörde )

  • Personalausweis

  • Lichtbild

Bearbeitungsdauer

Die Entscheidung über die Erteilung einer Reisegewerbekarte erfolgt – bei Vorlage aller Unterlagen – umgehend.