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Die Prüfung der Erfordernisse des abwehrenden Brandschutzes dient der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und
Gefahrenquellen sowie der Anordnung von Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes oder der Ausbreitung von Feuer
und Rauch vorbeugen und bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von
Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen. Die Brandschau ist je nach Gefährdungsgrad in Zeitabständen von
längstens fünf Jahren durchzuführen.