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Reisepass
Das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter grundsätzlich verpflichtet sind, einen gültigen Pass oder Personalausweis mitzuführen (Passpflicht).
Welche Staaten einen Reisepass unter welchen Bedingungen anerkennen, erfragen Sie gern bei uns. Die Auskünfte können jedoch nur ohne Gewähr erteilt werden, da sich die Bedingungen kurzfristig ändern können. Zur Sicherheit erkundigen Sie sich bitte auch bei der jeweiligen Botschaft oder bei Ihrem Reiseveranstalter.
Weitere Informationen (Hinweise zu aktuellen Einreisebestimmungen einzelner Länder) finden Sie auch unter www.auswaertiges-amt.de.
Reisepass (ePass)
Antragstellung:
Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und dass Sie in Altenberge gemeldet sind.
Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen, da Sie den Antrag im Bürgerbüro eigenhändig unterschreiben müssen. Dagegen kann der Reisepass aber von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Seit dem 01.11.2007 werden auch die Fingerabdrücke für den Reisepass erfasst, bei Kindern erst ab dem 6. Lebensjahr.
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses für Minderjährige muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) gestellt werden. Können nicht beide Elternteile persönlich beim Bürgerbüro vorsprechen, ist die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils und dessen Personalausweis vorzulegen.
Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Steht die elterliche Sorge für nichteheliche Kinder der Mutter zu, so hat sie eine schriftliche Auskunft des Jugendamtes vorzulegen, dass keine Sorgeerklärung nach § 1626 a BGB abgegeben wurde.
Das Kind muss zur Antragstellung mitkommen.
Vorläufiger Reisepass
Ein vorläufiger Reisepass wird lediglich ausgestellt, wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie den Pass kurzfristig benötigen und die Ausstellung eines Expresspasses nicht rechtzeitig möglich ist.
Die Gültigkeit beträgt 1 Jahr.
Reisepass (32 Seiten) für Personen unter 24 Jahren:37,50 €
Reisepass (32 Seiten) für Personen über 24 Jahren: 70,00 €
Express-Reisepass (32 Seiten) für Personen unter 24 Jahren: 69,50 €
Express-Reisepass (32 Seiten) für Personen über 24 Jahren: 102,00 €
Vorläufiger Reisepass: 26,00 €
Reisepass (48 Seiten) für Personen unter 24 Jahren: 59,50 €
Reisepass (48 Seiten) für Personen über 24 Jahren: 82,00 €
Zuschlag für ein Lichtbild, das im Bürgerbüro der Gemeinde Altenberge erstellt wird: 06,00 €
Gültigkeit:
6 Jahre (unter 24 Jahren)
10 Jahre (über 24 Jahren)
bisheriger Reisepass / Personalausweis bzw.
Geburtsurkunde / Kinderausweis / Kinderreisepass bei Minderjährigen
Personalausweis / Reisepass der Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen
Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten für Minderjährige unter 16 Jahren
für den Personalausweis werden bei der Beantragung mit Hilfe von Fingerabdruckscannern zwei Fingerabdrücke von Ihnen aufgenommen. Die Speicherung der Fingerabdrücke ist für Personen ab dem 6. Lebensjahr verpflichtend.
Seit dem 1. Mai 2025 dürfen grundsätzlich nur noch Lichtbilder für Ausweisanträge verwendet werden, die entweder in der Behörde erstellt oder von Fotografen medienbruchfrei und digital über eine sichere Cloud bereitgestellt werden. Im Bürgerbüro der Gemeinde Altenberge stehen dafür entsprechende Geräte zur Verfügung. Ein geeignetes Foto kann direkt vor Ort für 6 Euro gemacht werden. Alternativ können Sie auch Lichtbilder von registrierten Fotografen und anderen registrierten Anbietern nutzen.
Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitung dauert dort ca. 4 Wochen.
Expresspass
Wenn es ganz schnell gehen muss, bietet die Bundesdruckerei den Expresspass an, der bereits nach etwa 3 Werktagen geliefert wird.
Passgesetz (PaßG)