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Zur Durchführung der Schädlingsbekämpfung ist der Eigentümer des privaten Grundstückes oder Gebäudes verantwortlich.
Bei Rattenbefall auf öffentlichen Straßen, Plätzen, Wegen und im Kanalnetz wird die Bekämpfung vom Ordnungsamt der Gemeinde Altenberge veranlasst.