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Aufnahme von Erst- und Verlängerungsänträgen für einen Schwerbehindertenausweis zwecks Weiterleitung an den Kreis Steinfurt.
Aufnahme von Anträgen für die Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen bzw. für die Ausstellung einer Scheckkarte.
Auf Antrag betroffener Personen wird das Vorliegen und der Grad einer Behinderung fest- und entsprechende Ausweise durch den Kreis Steinfurt (Sozialamt) ausgestellt. Diese Feststellung ist Voraussetzung für Ausgleichsleistungen der Nachteile, die schwerbehinderte Menschen gegenüber Gesunden haben und die andere Stellen gewähren:
Arbeitsplatzsicherung
Kündigungsschutz
Zusatzurlaub
Inanspruchnahme der Altersrente für schwerbehinderte Menschen
sonstige Nachteilausgleiche,
z.B. Steuerermäßigung, unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr, Parkerleichterung, Ermäßigung von der Rundfunkgebührenpflicht, Ermäßigung bei den Telefongebühren, verbilligte Eintrittspreise für diverse Veranstaltungen (Sport, Kultur etc.)
Erstanträge
Änderungsanträge
Verlängerungsanträge
Ist eine persönliche Vorsprache des Antragstellers nicht möglich, kann eine andere Person zur Antragstellung bevollmächtigt werden.
Weitere Informationen für Behinderte finden Sie beim Behindertenbeauftragten der Bundesregierung.