Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, Matomo, OpenStreetMap), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Schwerbehindertenangelegenheiten /-ausweis

Details

Aufnahme von Erst- und Verlängerungsänträgen für einen Schwerbehindertenausweis zwecks Weiterleitung an den Kreis Steinfurt.

Aufnahme von Anträgen für die Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen bzw. für die Ausstellung einer Scheckkarte.

Auf Antrag betroffener Personen wird das Vorliegen und der Grad einer Behinderung fest- und entsprechende Ausweise durch den Kreis Steinfurt (Sozialamt) ausgestellt. Diese Feststellung ist Voraussetzung für Ausgleichsleistungen der Nachteile, die schwerbehinderte Menschen gegenüber Gesunden haben und die andere Stellen gewähren:

  • Arbeitsplatzsicherung

  • Kündigungsschutz

  • Zusatzurlaub

  • Inanspruchnahme der Altersrente für schwerbehinderte Menschen

  • sonstige Nachteilausgleiche,
    z.B. Steuerermäßigung, unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr, Parkerleichterung, Ermäßigung von der Rundfunkgebührenpflicht, Ermäßigung bei den Telefongebühren, verbilligte Eintrittspreise für diverse Veranstaltungen (Sport, Kultur etc.)

  • Erstanträge

  • Änderungsanträge

  • Verlängerungsanträge


Ist eine persönliche Vorsprache des Antragstellers nicht möglich, kann eine andere Person zur Antragstellung bevollmächtigt werden.

Weitere Informationen für Behinderte finden Sie beim Behindertenbeauftragten der Bundesregierung.