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Sperrzeitverkürzung und -aufhebung für Gaststättenbetriebe

Details

Durch Rechtsverordnung der Landesregierung ist die Sperrzeit für Schank- und

Speisewirtschaften - stehendes Gewerbe - von 5.00 Uhr bis 6.00 Uhr festgesetzt worden.

 

Die Sperrzeit kann bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher

Verhältnisse allgemein oder für einzelne Betriebe verkürzt oder aufgehoben werden.

Unterlagen

  • gültige Gaststättenerlaubnis / Gestattung

  • formularmäßiger bzw. formloser Antrag