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Gemäß § 53 des Landeswassergesetzes (LWG) müssen alle Gemeinden eine Fortschreibung ihres Abwasserbeseitigungskonzeptes in einem Abstand von 5 Jahren vornehmen. Dabei ist der zuständigen Behörde (Bezirksregierung Münster) eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der noch erforderlichen Maßnahmen vorzulegen.
Der Rat der Gemeinde Altenberge hat die 4. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes in der Sitzung am 27.6.2005 einstimmig beschlossen. Mit Verfügung vom 14.9.2005 wurde dem Konzept von der Bezirksregierung Münster zugestimmt.
Landeswassergesetz (LWG), Neubekanntmachung vom 3.5.05
Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Neubekanntmachung vom 19.8.02
Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des technischen Umweltschutzes (ZustVOtU) vom 14.6.94
Kommunalabwasserverordnung (KomAbwV) vom 30.9.97