Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, Matomo, OpenStreetMap), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Ausnahmegenehmigungen gem. § 46 StVO

Details

  •   Schwertransporte, Sonn- und Feiertagsfahrverbote

    Anträge müssen schriftlich beim

Straßenverkehrsamt des Kreises Steinfurt gestellt werden u.a. für Schwer-, Langguttransporte, Transporte mit Überbreite
sowie für Fahrten mit Lkw über 7,5 t an Sonn- und Feiertagen.

 

  •     Ausnahmen sonstiger Art

An die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) sind strenge Maßstäbe zu stellen,
so dass es einer präzisen Sachdarstellung für einen entsprechenden Antrag bedarf.
Die Anträge sind grundsätzlich schriftlich zu stellen.