Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".
Schwertransporte, Sonn- und Feiertagsfahrverbote
Anträge müssen schriftlich beim
Straßenverkehrsamt des Kreises Steinfurt gestellt werden u.a. für Schwer-, Langguttransporte, Transporte mit Überbreite
sowie für Fahrten mit Lkw über 7,5 t an Sonn- und Feiertagen.
Ausnahmen sonstiger Art
An die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) sind strenge Maßstäbe zu stellen,
so dass es einer präzisen Sachdarstellung für einen entsprechenden Antrag bedarf.
Die Anträge sind grundsätzlich schriftlich zu stellen.