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Ausgleichsabgabe

Details

Wer eine Sozialwohnung bewohnt, wird regelmäßig zu seinen Einkünften befragt und muss nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (AFWoG) seine Einkünfte alle 3 Jahre offen legen. Er hat eine Ausgleichszahlung zu leisten, wenn sein Einkommen, die im sozialen Wohnungsbau maßgebende Einkommensgrenze um mehr als 20 % übersteigt.

 

Die Formulare werden vom Kreis Steinfurt zugesandt.

 

Unterlagen

 Notwendige Unterlagen:

  •     Wohnungsinhabererklärung

  •     Einkommenserklärung

  •     zugesandtes Formblatt „Angabe zur Miethöhe“