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Ist die Herstellung notwendiger Stellplätze oder Garagen nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich, so kann der Kreis Steinfurt unter Bestimmung der Zahl der notwendigen Stellplätze im Einvernehmen mit der Gemeinde Altenberge auf die Herstellung von Stellplätzen in einem begrenzten Bereich des Gemeindegebietes verzichten, wenn die zur Herstellung Verpflichteten an die Gemeinde Altenberge einen Geldbetrag zahlen.
Gemäß der Satzung der Gemeinde Altenberge über die Festlegung der Teile des Gemeindegebietes und der Höhe des Geldbetrages für die Ablösung der Stellplatzpflicht ist der Geldbetrag unter Zugrundelegung eines Vomhundertsatzes von 80 der durchschnittlichen Herstellungskosten einschließlich der Kosten des Grunderwerbs je Stellplatz auf 4.837,00 EURO festgesetzt.
Das Geld wird von der Gemeinde für die Herstellung von öffentlichen Stellplätzen verwandt.