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Befreiung von der Ausweispflicht

Details

Ausweispflicht besteht für jeden deutschen Staatsbürger ab 16 Jahren.

In besonderen Fällen ist eine Befreiung möglich.

Ihren Antrag können Sie schriftlich, persönlich vor Ort mit Termin oder hier mit diesem Onlinedienst stellen.

Die Voraussetzungen sind:

  1. Sie benötigen dauerhaft Hilfe, um am öffentlichen Leben teilnehmen zu können.
    Das trifft zum Beispiel zu, wenn Sie
    - langfristig in einem Pflegeheim oder Krankenhaus untergebracht sind,
    - eine Behinderung haben und sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen können,
    - auf Dauer ein öffentlich bestellter Betreuer oder Bevollmächtigter vertritt.

  2. Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.

  3. Sie sind mit Hauptwohnsitz in dieser Gemeinde gemeldet.

Es sind Nachweise darüber erforderlich, dass Sie nicht selbstständig am öffentlichen Leben teilnehmen können.

Die Befreiung kann auch Ihre öffentliche Vertretung (Betreuer/in oder Bevollmächtigte/r) für Sie beantragen.

Diese reicht dann zusätzlich ihren Personal- und Betreuer-Ausweis bzw. die beglaubigte Vertretungsvollmacht mit ein.

Über die Befreiung von der Ausweispflicht stellt die Personalausweisbehörde eine Bescheinigung aus. Die Befreiung kann aufgehoben werden, indem ein neuer Personalausweis oder Reisepass beantragt wird.