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Sie haben das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person im Melderegister gespeicherten Daten zu erhalten.
Die Selbstauskunft können Sie bequem online über den bereitgestellten Onlinedienst abrufen. Alternativ ist auch eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro möglich.
Die Auskunft umfasst die im Melderegister gespeicherten Daten nach dem Bundesmeldegesetz.
Es fallen keine Gebühren an.
Der Antrag kann bequem online über den bereitgestellten Onlinedienst gestellt werden.
Der Onlinedienst steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung.
Mit Ihrem Ausweis und aktivierter Online-Ausweisfunktion können Sie sich im Onlinedienst über die BundID sicher identifizieren.
Bei Nutzung des Onlinedienstes:
keine Unterlagen erforderlich
optional: Personalausweis oder eID-Karte mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
optional: Zugang zur BundID
Bei persönlicher Vorsprache:
Personalausweis oder Reisepass
In der Regel wenige Tage nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen.