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Selbstauskunft aus dem Melderegister

Details

Sie haben das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person im Melderegister gespeicherten Daten zu erhalten.

Die Selbstauskunft können Sie bequem online über den bereitgestellten Onlinedienst abrufen. Alternativ ist auch eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro möglich.

Die Auskunft umfasst die im Melderegister gespeicherten Daten nach dem Bundesmeldegesetz.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Hinweise

  • Der Antrag kann bequem online über den bereitgestellten Onlinedienst gestellt werden.

  • Der Onlinedienst steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung.

  • Mit Ihrem Ausweis und aktivierter Online-Ausweisfunktion können Sie sich im Onlinedienst über die BundID sicher identifizieren.

Unterlagen

Bei Nutzung des Onlinedienstes:

  • keine Unterlagen erforderlich

  • optional: Personalausweis oder eID-Karte mit aktivierter Online-Ausweisfunktion

  • optional: Zugang zur BundID

Bei persönlicher Vorsprache:

  • Personalausweis oder Reisepass

Bearbeitungsdauer

In der Regel wenige Tage nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen.

Rechtsgrundlagen