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Das Sperrkennwort ist ein persönlicher Sicherheitscode, mit dem Sie die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte im Verlustfall sperren lassen können.
Das Sperrkennwort wird Ihnen bei der Aushändigung Ihres Dokuments mitgeteilt. Sollten Sie es nicht mehr zur Verfügung haben, können Sie es über diesen Online-Dienst erneut abrufen.
Bewahren Sie Ihr Sperrkennwort sicher auf. Ohne Sperrkennwort kann die Online-Ausweisfunktion im Verlustfall nur mit zusätzlichem Aufwand gesperrt werden. Das Sperrkennwort ist nicht identisch mit Ihrer PIN.
Der Abruf des Sperrkennwortes ist gebührenfrei.
Sie besitzen einen gültigen Personalausweis oder eine eID-Karte
Für den Online-Abruf: aktivierte Online-Ausweisfunktion (eID)
BundID-Konto oder Nutzung des BundID-Gastzugangs
Alternativ: Dokumentennummer und PIN-Brief (nur bei Dokumenten ab dem 17.02.2025)
Bei Nutzung der eID:
Personalausweis oder eID-Karte mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
Smartphone mit NFC oder Kartenlesegerät
BundID-Konto oder BundID-Gastzugang
Ohne Nutzung der eID:
Dokumentennummer
PIN-Brief
Sie erhalten das Sperrkennwort sofort.