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Wenn Sie innerhalb von Deutschland umziehen, müssen Sie sich am alten Wohnsitz nicht abmelden. Die Anmeldung in der "neuen" Stadt/Gemeinde reicht aus; von dort wird die Abmeldung in der "alten" Stadt/Gemeinde veranlasst.
Geben Sie jedoch Ihren Wohnsitz in Deutschland auf, weil Sie ins Ausland verziehen bzw. bereits verzogen sind, muss eine Abmeldung erfolgen.
Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens 1 Woche vor Auszug aus der Wohnung möglich. Sie erhalten dann auch schon Ihre Abmeldebestätigung mit dem von Ihnen angegebenen Auszugstag. Das Melderegister wird jedoch erst am Tag des Auszugs entsprechend fortgeschrieben.
Die Abmeldung eines Wohnsitzes ist gebührenfrei.
Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens 1 Woche vor Auszug aus der Wohnung möglich.
Die Abmeldung ins Ausland muss spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung erfolgen (§ 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz).
Sie sind mit alleinigem Wohnsitz (= einzige Wohnung in Deutschland) in Altenberge gemeldet.
Die Abmeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen, aus deren Wohnung diese Personen ausziehen.
bei persönlicher Vorsprache:
Ausweisdokument der abzumeldenden Person im Original
Gegebenenfalls Nachweis der Bevollmächtigung inkl. Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
bei schriftlicher Abmeldung:
ausgefülltes und unterschriebenes Abmeldeformular (inkl. neue Anschrift im Ausland)
Kopie des Ausweisdokumentes der abzumeldenden Person
Gegebenenfalls Nachweis der Bevollmächtigung inkl. Kopie des Ausweisdokumentes der bevollmächtigten Person
Die Abmeldung der Altenberger Wohnung ins Ausland kann
persönlich in der Bürgerberatung mit Termin
schriftlich erfolgen erfolgen.
Sofern Sie sich schriftlich abmelden, wird Ihnen die Abmeldebestätigung an die von Ihnen angegebene Anschrift im Ausland zugeschickt.
Eine Zusendung per E-Mail ist aus Datenschutzgründen nicht möglich.
Bei persönlicher Vorsprache wird Ihnen die Abmeldebestätigung vor Ort ausgehändigt.