Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, Matomo, OpenStreetMap), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Asylbewerberleistungen (AsylbLG)

Details

Das Sozialamt erbringt für Asylbewerber Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes.

Asylbewerber sind Ausländer(innen), die Schutz als politisch Verfolgte oder Schutz vor Abschiebung oder sonstiger Rückführung in einen Staat beantragen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit aufgrund ihrer  Religion, Staatsangehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder Ethnie oder wegen ihrer politischen Überzeugung bedroht ist.

Wer in Deutschland einen Asylantrag stellen will, wird zunächst in einer Erstaufnahmeeinrichtung des jeweiligen Bundeslandes untergebracht.

Den Antrag stellen die Schutzsuchenden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Von der Behörde erhalten sie ihren Bescheid. Bis zum Abschluss des Verfahrens gelten sie als Asylbewerber(in).

Abhängig davon, aus welchem Herkunftsland Asylbewerber(innen) stammen, ergeben sich für sie bestimmte Rechte und Pflichten.

Die einen haben zum Beispiel sofort Anspruch auf einen Integrationskurs, in dem sie Deutsch lernen und in Sozialkunde unterrichtet werden. Andere sind verpflichtet, bis zum Abschluss ihres Verfahrens in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu wohnen. 

Kosten

Unterlagen

Verfahrensablauf

Weiterführende Informationen