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Unter einer Ruhestörung, auch Lärmimmission im Sinne des Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) genannt, versteht man die Beeinträchtigung der Ruhe und Erholung durch zu laute oder andauernde Geräusche. Ruhestörungen können sowohl innerhalb einer Wohnung oder eines Hauses, aber auch im öffentlichen Raum, etwa auf Straßen oder Plätzen, auftreten.