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Als öffentlich-rechtliche Pflichtaufgabe ist im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht der Bau, Betrieb und die Unterhaltung von Anlagen der Straßenbeleuchtung notwendig. Die Straßenbeleuchtung erhöht die Verkehrssicherheit im Vergleich zu den Bedingungen bei natürlicher Dunkelheit um ein Vielfaches. Auch beim Schutz vor Kriminalität im Wohnumfeld spielt sie eine wichtige Rolle und erhöht zugleich den Wohnwert.
Aber das Licht auf den Straßen ist nicht umsonst. Im Ortskern die Gemeinde Altenberge sind ca. 910 Straßenlaternen unterschiedlichster Bauart installiert.
Im Jahr 1996 wurde in Altenberge bereits eine „Nachtabsenkung“ der Straßenbeleuchtung eingeführt. Da in jeder Straßenlaterne u.a. wegen der Betriebssicherheit zwei Leuchtstoffröhren eingebaut sind, wurde jeweils eine Lampe in der Zeit von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr abgeschaltet. Aus Energieeinsparungsgründen wurde die Straßenbeleuchtung ab August 2005 nunmehr mit Ausnahme der Straßenlaternen auf dem Marktplatz, der Kirchstraße und an den Fußgängerüberwegen und Querungshilfen komplett auf den einlampigen Betrieb (Basisbeleuchtung) umgestellt. Die Laternen gehen jetzt wie gewohnt bei Einbruch der Dämmerung (Einschaltung nach Leuchtstellenkalender und Jahreszeit) an, sie leuchten jedoch nicht mehr mit der vollen Leuchtkraft.