Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, Matomo, OpenStreetMap), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Straßenreinigung und Gebühren

Details

Nach dem Straßenreinigungsgesetz Nordrhein-Westfalen sind die öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslagen von den Gemeinden zu reinigen.

Die Reinigung der Gehwege sowie allen Fahrbahnen mit Ausnahme der unten aufgeführten Straßen hat die Gemeinde Altenberge durch Satzung den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke übertragen.

Zur Deckung der Kosten werden Straßenreinigungsgebühren erhoben. Gebührenpflichtig sind die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der Grundstücke, die von den im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen erschlossen werden.

Straßen, deren Fahrbahnen durch die Gemeinde gereinigt werden:

  • Bahnhofstraße (bis Ortsausgangsschild)

  • Boakenstiege

  • Borghorster Straße (bis zum Grundstück Borghorster Straße 20)

  • Königstraße (von der Bahnhofstraße bis zur Einmündung Hanseller Straße)

  • Laerstraße (bis zur Einmündung Lindenstraße)

  • Münsterstraße (bis zur Einmündung Südstraße)

Hinweise

Zur Straßenreinigung gehört auch die Winterwartung. Diese beinhaltet insbesondere das Schneeräumen und das Bestreuen bei Schnee und Eisglätte.

Im Detail ergibt sich der Pflichtenkatalog aus der Satzung.