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Nach dem Straßenreinigungsgesetz Nordrhein-Westfalen sind die öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslagen von den Gemeinden zu reinigen.
Die Reinigung der Gehwege sowie allen Fahrbahnen mit Ausnahme der unten aufgeführten Straßen hat die Gemeinde Altenberge durch Satzung den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke übertragen.
Zur Deckung der Kosten werden Straßenreinigungsgebühren erhoben. Gebührenpflichtig sind die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der Grundstücke, die von den im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen erschlossen werden.
Straßen, deren Fahrbahnen durch die Gemeinde gereinigt werden:
Bahnhofstraße (bis Ortsausgangsschild)
Boakenstiege
Borghorster Straße (bis zum Grundstück Borghorster Straße 20)
Königstraße (von der Bahnhofstraße bis zur Einmündung Hanseller Straße)
Laerstraße (bis zur Einmündung Lindenstraße)
Münsterstraße (bis zur Einmündung Südstraße)
Zur Straßenreinigung gehört auch die Winterwartung. Diese beinhaltet insbesondere das Schneeräumen und das Bestreuen bei Schnee und Eisglätte.
Im Detail ergibt sich der Pflichtenkatalog aus der Satzung.