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Telefongebührenermäßigung bei der Deutschen Telekom AG

Details

Anspruch auf einen Sozialtarif bei der Deutschen Telekom AG hat folgender Personenkreis:

  • Blinde und gehörlose Menschen

  • Schwerbehinderte mit einem RF Merkmal in ihrem Ausweis

  • Sozialhilfeempfänger

  • Bezieher von Arbeitslosengeld II

  • Empfänger von BaföG mit eigenem Haushalt

  • Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27 e des Bundesversorgungsgesetzes

  • Empfänger von Pflegegeld nach dem SGB XII und Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 Lastenausgleichsgesetz

  • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Unterlagen

Ein Bescheid, der die Ermäßigungsvoraussetzung nachweist