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Anspruch auf einen Sozialtarif bei der Deutschen Telekom AG hat folgender Personenkreis:
Blinde und gehörlose Menschen
Schwerbehinderte mit einem RF Merkmal in ihrem Ausweis
Sozialhilfeempfänger
Bezieher von Arbeitslosengeld II
Empfänger von BaföG mit eigenem Haushalt
Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27 e des Bundesversorgungsgesetzes
Empfänger von Pflegegeld nach dem SGB XII und Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 Lastenausgleichsgesetz
Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Ein Bescheid, der die Ermäßigungsvoraussetzung nachweist