Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, Matomo, OpenStreetMap), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Grundsicherung SGB II + XII

Details

Arbeitslosengeld II (SGB II) Hartz 4

Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten sowohl erwerbsfähige Personen (Arbeitslosengeld II) als auch nicht erwerbsfähige Personen, die mit diesen zusammenleben (Sozialgeld), wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen können. Grundlage hierfür ist das Zweite Sozialgesetzbuch (SGB II).

Im Auftrag des Kreises Steinfurt ist die Gemeinde Altenberge für die Leistungsgewährung in Altenberge zuständig.

Das kreiseigene Jobcenter Kreis Steinfurt (Anstalt öffentlichen Rechts, AöR) ist unter anderem für die Vermittlung in Arbeit verantwortlich. Nähere Informationen zum Thema erhalten Sie auch im Internet unter www.jobcenter-kreis-steinfurt.de.


Sozialhilfe (SGB XII)

Die Gemeinde Altenberge ist für die soziale Hilfen auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII) nach dem 3. Und 4. Kapitel in Altenberge zuständig.

Dies beinhaltet die Grundsicherung nach dem 4. Kapitel bei Erwerbsminderung auf Dauer und im Alter. Die Grundsicherung stellt den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicher.

Das 3. Kapitel ,,Hilfe zum Lebensunterhalt“ ist für Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können und nicht erwerbsfähig sind.