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Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten sowohl erwerbsfähige Personen (Arbeitslosengeld II) als auch nicht erwerbsfähige Personen, die mit diesen zusammenleben (Sozialgeld), wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen können. Grundlage hierfür ist das Zweite Sozialgesetzbuch (SGB II).
Im Auftrag des Kreises Steinfurt ist die Gemeinde Altenberge für die Leistungsgewährung in Altenberge zuständig.
Das kreiseigene Jobcenter Kreis Steinfurt (Anstalt öffentlichen Rechts, AöR) ist unter anderem für die Vermittlung in Arbeit verantwortlich. Nähere Informationen zum Thema erhalten Sie auch im Internet unter www.jobcenter-kreis-steinfurt.de.
Die Gemeinde Altenberge ist für die soziale Hilfen auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII) nach dem 3. Und 4. Kapitel in Altenberge zuständig.
Dies beinhaltet die Grundsicherung nach dem 4. Kapitel bei Erwerbsminderung auf Dauer und im Alter. Die Grundsicherung stellt den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicher.
Das 3. Kapitel ,,Hilfe zum Lebensunterhalt“ ist für Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können und nicht erwerbsfähig sind.