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Anträge auf Einbürgerungen werden in der Gemeinde gestellt, in der die antragstellende Person Ihren Hauptwohnsitz hat. In Altenberge liegt die Zuständigkeit für Einbürgerungen beim Standesamt. Einbürgerungsanträge werden der Kreisverwaltung Steinfurt zur Entscheidung vorgelegt. Verschiedene gesetzliche Grundlagen sind maßgebend.
Eine Auflistung der Voraussetzungen (Stand Juni 2024) finden Sie unter der Webseite www.einbürgerung.de
Hinweis zum Quick-Check: Mit dem Quick-Check können Sie vorab Ihre Erfolgsaussichten auf eine Einbürgerung überprüfen. Sie müssen dazu nur einige Fragen beantworten. Beim Quick-Check handelt es sich um eine unverbindliche Prüfung, ob Sie die Voraussetzungen einer Einbürgerung erfüllen. Die endgültige Entscheidung trifft die Einbürgerungsbehörde nach Antragstellung und Vorlage aller erforderlichen Unterlagen.
Kosten
pro eingebürgerter Person: 255,00 €
bei miteinzubürgernden Minderjährigen ohne eigene Einkünfte: 51,00€
Zusätzliche Kosten und Auslagen können beispielsweise
für die Vorlage von Personenstandsurkunden oder
für Nachweise von staatsbürgerlichen Kenntnissen beziehungsweise Sprachkenntnissen entstehen.
Zuständige Stelle
Kreisverwaltung Steinfurt
Amt für Zuwanderung - Aufenthalt und Einbürgerung
Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt
Mail: abh@kreis-steinfurt.de
Web: www.kreis-steinfurt.de