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Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß § 80 Absatz 5 GO NRW dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Steinfurt mit Schreiben vom 04.03.2025 angezeigt worden.
Mit Schreiben vom 02.04.2025 ergeben sich gegen die satzungsrechtlichen Festsetzungen keine kommunalaufsichtlichen Bedenken.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt bis zum Ende der in § 96 Abs. 2 GO NRW benannten Fristen zur Einsichtnahme im Rathaus der Gemeinde Altenberge, Kirchstraße 25, Zimmer 4.3 öffentlich aus. Zudem steht der Haushalt auch visualisiert auf der Homepage der Gemeinde Altenberge zur Verfügung.
Mit Hilfe des visualisierten Haushalts werden zukünftig die Haushaltspläne noch leichter zugänglich gemacht und verständlich aufbereitet. Die nahezu selbsterklärende Struktur ermöglicht einen schnellen und dennoch vollständigen Überblick über die Haushaltsentwicklung.
Hier können Sie sich den visualisierten Haushalt der Gemeinde Altenberge für das Jahr 2025 anschauen: