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Nicht selten im Leben müssen Ereignisse und Tatsachen durch Urkunden nachgewiesen werden, um z. B. Kindergeld
zu beantragen, heiraten zu können, eine Erbangelegenheit vor dem Nachlassgericht zu klären, oder private und gesetzliche
Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Die Standesämter stellen aus den bei ihnen geführten Personenstandsregistern
beweiskräftige Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften her.
Urkundenarten
Geburtsurkunden
mehrsprachige internationale Geburtsurkunden
Eheurkunden
beglaubigte Ablichtung des als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuches(Seit 1.1.1958 wird für jede in den alten Bundesländern
geschlossene Ehe ein Familienbuch angelegt, seit dem 3.10.1990 auch in den neuen Bundesländern. Dieses Familienbuch ist nicht zu verwechseln
mit dem Stammbuch der Familie, das man normalerweise zu Hause hat. Dieses im Regelfall beim Wohnsitzstandesamt geführte
Personenstandsregister wird laufend fortgeschrieben. Es enthält z. B. Angaben über die Eheauflösung durch Tod oder Scheidung.)
Sterbeurkunden
Wo gibt es die Urkunden?
Personenstandsregister
Sämtliche Urkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das diesen Personenstandsfall (Ort des Ereignisses) beurkundet hat, die
Eheurkunde z. B. bei dem Standesamt, das die Eheschließung vorgenommen hat.
Beglaubigte Ablichtungen des als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuches
sind am Heiratsort zu beantragen.
§ 61 Personenstandsgesetz