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Urkunden

Details

Nicht selten im Leben müssen Ereignisse und Tatsachen durch Urkunden nachgewiesen werden, um z. B. Kindergeld

zu beantragen, heiraten zu können, eine Erbangelegenheit vor dem Nachlassgericht zu klären, oder private und gesetzliche

Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Die Standesämter stellen aus den bei ihnen geführten Personenstandsregistern

beweiskräftige Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften her.

Urkundenarten

  • Geburtsurkunden

  • mehrsprachige internationale Geburtsurkunden

  • Eheurkunden

  • beglaubigte Ablichtung des als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuches(Seit 1.1.1958 wird für jede in den alten Bundesländern

  • geschlossene Ehe ein Familienbuch angelegt, seit dem 3.10.1990 auch in den neuen Bundesländern. Dieses Familienbuch ist nicht zu verwechseln

  • mit dem Stammbuch der Familie, das man normalerweise zu Hause hat. Dieses im Regelfall beim Wohnsitzstandesamt geführte

  • Personenstandsregister wird laufend fortgeschrieben. Es enthält z. B. Angaben über die Eheauflösung durch Tod oder Scheidung.)

  • Sterbeurkunden

Wo gibt es die Urkunden?

Personenstandsregister

Sämtliche Urkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das diesen Personenstandsfall (Ort des Ereignisses) beurkundet hat, die

Eheurkunde z. B. bei dem Standesamt, das die Eheschließung vorgenommen hat.

Beglaubigte Ablichtungen des als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuches
sind am Heiratsort zu beantragen.

Rechtsgrundlagen

§ 61 Personenstandsgesetz