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Abmeldung Kfz / vorübergehende Stilllegung von Kraftfahrzeugen

Details

Sollten Sie Ihren Pkw oder Ihr Motorrad abmelden wollen, können Sie dies auch bei uns erledigen.

Die Mitteilung über die Abmeldung wird an die Zulassungsstelle des Kreises Steinfurt weitergeleitet.

Sollten Ihnen die benötigten Unterlagen nicht vorliegen, weil diese gestohlen oder verloren wurden, informieren Sie sich bitte über die weitere Vorgehensweise direkt bei der Zulassungsstelle.

 

Erreichbarkeit:

Kreis Steinfurt
Zulassungsstelle
Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt
Tel.: (0 25 51) 69 – 20 49

 

Sofern Sie einen neuen Personalausweis mit eingeschalteter eID-Funktion besitzen, bietet Ihnen das Kraftfahrt-Bundesamt inzwischen auch die Möglichkeit, die „Online-Außerbetriebssetzung“ vorzunehmen.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.kreis-steinfurt.de

Hier können Sie mit dem Bürgeramt einen Termin für die Abmeldung vereinbaren.

Kosten

17,10 €

Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung , Teil I (alt: Fahrzeugschein)

  • Kennzeichen (Nummernschilder)

  • Personalausweis oder Reisepass

Rechtsgrundlagen

Straßenverkehrsordnung (StVO)