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Baumaßnahmen
Verkehrszeichenanordnungen
Die notwendigen verkehrsrechtlichen Anordnungen trifft die Straßenverkehrsbehörde (Straßenverkehrsamt beim Kreis Steinfurt).
Bei Baumaßnahmen ist - sofern Gemeindestraßen in Anspruch genommen werden müssen - das örtliche Bauamt zuständig. Hierfür werden gemeindlicherseits Gebühren nach der Verwaltungsgebührensatzung erhoben.
schriftlicher Antrag