Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".
Haben Sie Ihr Personaldokument (Personlausweis, Reisepass, Kinderreisepass, eID-Karte) verloren oder es wurde Ihnen gestohlen? Dann sind Sie verpflichtet, dies schnellstmöglich mitzuteilen. Falls Sie Ihre Dokumente wiederfinden, müssen Sie das ebenfalls melden. Dasselbe gilt für den vorläufigen Reisepass und den Kinderreisepass.
Die Verlustmeldung können Sie bequem online über den bereitgestellten Onlinedienst Verlustmeldung oder alternativ durch persönliche Vorsprache im Bürgerbüro erledigen. Einen Termin im Bürgerbüro können Sie mit dem Onlinedienst Terminvereinbarung buchen.
Verlust des Führerscheins:
Der Verlust des Führerscheins ist ebenfalls zu melden.
Durch den Kreis Steinfurt kann eine Ausnahmegenehmigung ausgestellt werden, mit der er berechtigt ist, weiterhin Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen. Die Ausnahmegenehmigung ist zeitlich befristet und berechtigt nicht zum Fahren im Ausland.