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Die Zweckverbandskasse nimmt die Vollstreckung von öffentlich-rechtlichen Geldforderungen und von bestimmten privatrechtlichen Geldforderungen wahr.
Dies sind zum einen eigene Ansprüche, zum anderen aber auch fremde Forderungen, die im Rahmen der Amtshilfe für andere Städte bzw. Kreise oder im Wege der zugewiesenen Vollstreckung für z.B. den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (ehemals GEZ), Industrie- und Handelskammern etc. einzuziehen sind. Bei eigenen privatrechtlichen Forderungen wird das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren beim zuständigen Amtsgericht eingeleitet.
Der Vollstreckung geht in der Regel eine schriftliche Ankündigung voraus.
Vollstreckt werden kann z.B. durch:
Sachpfändung - gegebenfalls unter Einsatz der Parkkralle
Konto- oder Lohnpfändungen
Eintragung von Sicherungshypotheken bei vorhandenen Grundstücken
Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse, ggfls. auch bei Dritten
Abnahme der Vermögensauskunft und Eintragung in das gerichtliche Schuldnerverzeichnis
Deshalb: Zahlen Sie fristgemäß - spätestens nach der Mahnung - oder sprechen Sie rechtzeitig mit uns, wenn Sie in Zahlungsschwierigkeiten sind. Sie ersparen sich und uns Ärger, Arbeit und weitere Kosten durch die sonst zwangsläufig einsetzende Vollstreckung.