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Kampfmittelbeseitigung

Hinweise

Der Kampfmittelbeseitigungsdienst und seine Aufgaben

Da der Umgang mit Kampfmitteln besondere Kenntnisse und Fertigkeiten voraussetzt, unterhält das Land Nordrhein-Westfalen zur Unterstützung der örtlichen Ordnungsbehörden bei den Bezirksregierungen Arnsberg und Düsseldorf den staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD-WL). Für die Gemeinde Altenberge ist der KBD bei der Bezirksregierungen Arnsberg zuständig. Die Aufgaben des KBD-WL zur Feststellung und Beseitigung von Kampfmitteln gliedern sich in vier Bereiche:

  • Feststellung eines Gefahrenverdachtes durch Recherchen in Kriegsdokumenten (Auswertung von Luftbildern der Alliierten)

  • Konkretisierung des Gefahrenverdachtes einer Kampfmittelbelastung durch Kampfmitteldetektion vor Ort

  • Entschärfung und Beseitigung von Kampfmitteln

  • Kampfmittelvernichtung und endgültige Beseitigung in speziellen Anlagen

Rechtsbehelf

Wer muss nachweisen, ob das Grundstück frei von Kampfmitteln ist?

Gemäß § 13 Satz 2 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) muss ein Baugrundstück für bauliche Anlagen geeignet sein. Dieses schließt die Überprüfung des Grundstückes auf Kampfmittel grundsätzlich ein. Der Nachweis ist unumgänglich, wenn Arbeiten im Boden vorgenommen werden sollen. Die baurechtliche Pflicht zur Klärung ob Kampfmittel bei einem zu bebauenden Grundstück konkret zu vermuten sind und die gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen zur Ausräumung dieses Verdachtes, liegen grundsätzlich in der Verantwortung des Bauherren/der Bauherrin.