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Klimafonds

Details

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Aufgrund des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien liegt der Fokus auf einer Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, sodass sich die Versorgung zu einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Stromversorgung wandelt. Im Rahmen dieses beschleunigten Ausbaus eröffnet das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) die Möglichkeit, die Gemeinde Altenberge stärker an der Wertschöpfung der Windenergieanlagen zu beteiligen.

Konkret bedeutet dies, dass die Betreiber von Windenergieanlagen an Land der Gemeinde Altenberge auch in diesem Jahr finanziell bei der Umsetzung von Klima- und Umweltschutzmaßnahmen verstärkt unterstützen.
 

Hinweise

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen

  • Vereine

  • Verbände

  • Institutionen

  • Organisationen

Die Antragsteller müssen im Gemeindegebiet Altenberge ansässig sein.
 

Was und wie wird gefördert?

Im Folgenden werden die beiden zentralen Förderbereiche beschrieben: 

a) Förderbereich I – Klimafolgenanpassung

Antragsberechtigte des Förderbereiches I sind Privatpersonen, Vereine, Verbände, Organisationen und Institutionen. 

Es werden Maßnahmen aus den folgenden drei Bereichen gefördert:

  • Extensive Dachbegrünung
    (20 Prozent der Ausgaben, maximal 2.800 Euro)

  • intensive Dachbegrünung
    (20 Prozent der Ausgaben, maximal 5.600 Euro)

  • Bodengebunde Fassadenbegrünung
    (20 Prozent der Ausgaben, maximal 1.000 Euro)

  • Entsiegelung von Schottergärten
    (20 Prozent der Ausgaben, maximal 2.000 Euro)
     

 b) Förderbereich II – Dämmung des Altbaus

Für diesen Förderbereich sind Privatpersonen antragsberechtig. Es werden

Maßnahmen aus den folgenden vier Bereichen gefördert: 

  • Fassadendämmung
    (20 Prozent der Ausgaben, maximal 6.200 Euro)

  • Energetische Dachsanierung (Dachdämmung und -eindeckung)
    (20 Prozent der Ausgaben, maximal 4.000 Euro)

  • Dämmung der oberen Geschossdecke
    (20 Prozent der Ausgaben, maximal 1.600 Euro)

  • Dämmung der Kellerdecke
    (20 Prozent der Ausgaben, maximal 1.600 Euro)

Eine Doppelförderung zwischen den Maßnahmen „Fassadendämmung und bodengebundene Fassadenbegrünung“ sowie zwischen „Dachdämmung, Dämmung der oberen Geschossdecke und Dachbegrünung“ sind nicht zulässig.

 

Welche Voraussetzungen gelten?

Es werden nur freiwillige Maßnahmen bezuschusst. Gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen werden nicht berücksichtigt.

Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist zulässig. Eine Kombination mit anderen kommunalen Förderprogrammen ist dagegen nicht zulässig.

Eine Förderung ist nur bei Maßnahmen möglich, die nicht vor Inkrafttreten der Förderrichtlinie am 08.04.2025 vergeben wurden. Maßgeblich sind das Datum der Auftragsvergabe bzw. das Kaufdatum.  

 

Wie erfolgt die Antragstellung?

Folgender Ablauf muss bei der Antragstellung eingehalten werden:

  1. Schritt: Anhand des hier zur Verfügung gestellten Formulars bitte das Projekt einreichen. Stellt eine Mieterin oder ein Mieter den Antrag, so benötigt sie/er die schriftliche Zustimmung der Eigentümerin/des Eigentümers.

  2. Schritt: Die eingereichten Projekte werden geprüft und die Antragsteller werden über eine mögliche Bezuschussung informiert.

  3. Schritt: Nach Abschluss des Projektes kann die Auszahlung anhand des hier zur Verfügung gestellten Formulars beantragt werden. Dazu bitte die darin benannten Unterlagen mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an die Gemeinde Altenberge senden.

Bitte beachten Sie, dass Anträge nur bearbeitet werden können, wenn alle geforderten Unterlagen vollständig eingereicht sind.

Die benötigten Unterlagen zur Auszahlung müssen bis spätestens zum 30.11.2025 eingereicht sein. Bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben besteht kein Anspruch auf Auszahlung des Förderbetrags.

 

Folgende Dokumente können Sie unter Downloads herunterladen

Richtlinie des Altenberger Klimafonds

Antragsformular

Auszahlungsformular