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Der Gebäudesektor ist für 15 Prozent der gesamten CO2-Emissionen in Deutschland verantwortlich. Dazu kommen u.a. auch die vorgelagerten Bereitstellungsprozesse von Energien und Emissionen aus der Herstellung von z.B. Baustoffen. Um eine Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen, kommt dem Gebäudesektor somit eine wichtige Rolle zu.
Der Energieverbrauch eines Gebäudes hängt dabei von seiner Größe sowie von dem Zustand der energetischen Gebäudehülle (z.B. Fassadendämmung, Fenster etc.) und der vorhandenen gebäudetechnischen Ausstattung (z.B. Heizung) ab. So wird in der Regel bei einem älteren Haus der Wärmeschutz schlechter sein, was auch einen höheren Energieverbrauch bedeutet.
An dieser Stelle greift das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Dies regelt die Einsparung von Energie und die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung in einem Gebäude. Das Gesetz hat Änderungen für Bürgerinnen und Bürger gebracht, besonders bei dem Austausch von Heizungen im Bestandsgebäude oder bei Neubauten.
Ab dem 01.01.2024 gilt bei der Wärmeversorgung eine Pflicht, 65 Prozent erneuerbarer Energien zu nutzen. Unabhängig von dieser Pflicht können Öl- und Gasheizungen repariert werden. Zu beachten ist, dass fossile Energieträger nur noch bis Ende 2044 verheizt werden dürfen.
Die wichtigsten Änderungen, Regelungen und Fristen des GEG finden Sie als Dokumente im Downloadbereich.
Hinweis: Trotz höchster Sorgfalt kann nicht die Vollständigkeit der wiedergegebenen Informationen garantiert werden. Es gelten vor diesen Informationen die Inhalte des GEG.