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Personalausweis beantragen

Details

Sie können den Verlust melden

  • bei jeder Personalausweisbehörde, in der Regel dem örtlichen Bürgeramt, oder
  • bei jeder Polizei.

Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, besitzen. Das ist möglich bei dem Bürgeramt an ihrem Hauptwohnsitz.
Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Außerdem wird zur Gebühr ein Zuschlag in Höhe von EUR 13,00 erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
Für den Fall, dass Sie Ihren Ausweis wiederfinden, müssen Sie dies persönlich Ihrer Personalausweisbehörde melden. Erst wenn Sie Ihren Personalausweis offiziell als "aufgefunden" gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht.
Sofern Sie keinen neuen Personalausweis beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.

Kosten

  • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab 24 Jahren

  • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren

  • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis

  • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

  • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

  • EUR 06,00 Zuschlag für ein Lichtbild, das im Bürgerbüro der Gemeinde Altenberge erstellt wird

Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

Fristen

Sie müssen den Verlust schnellstmöglich anzeigen.

Voraussetzungen

Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • in Deutschland gemeldet sind und
  • kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
  • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.

Unterlagen

  • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)

  • falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde

  • sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige

  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils

  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

  • für den Personalausweis werden bei der Beantragung mit Hilfe von Fingerabdruckscannern zwei Fingerabdrücke von Ihnen aufgenommen. Die Speicherung der Fingerabdrücke ist für Personen ab dem 6. Lebensjahr verpflichtend.

  • Seit dem 1. Mai 2025 dürfen grundsätzlich nur noch Lichtbilder für Ausweisanträge verwendet werden, die entweder in der Behörde erstellt oder von Fotografen medienbruchfrei und digital über eine sichere Cloud bereitgestellt werden. Im Bürgerbüro der Gemeinde Altenberge stehen dafür entsprechende Geräte zur Verfügung. Ein geeignetes Foto kann direkt vor Ort für 6 Euro gemacht werden. Alternativ können Sie auch Lichtbilder von registrierten Fotografen und anderen registrierten Anbietern nutzen.

Bearbeitungsdauer

Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitung dauert dort ca. 4 Wochen.

Verfahrensablauf