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Sie können den Verlust melden
Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, besitzen. Das ist möglich bei dem Bürgeramt an ihrem Hauptwohnsitz.
Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Außerdem wird zur Gebühr ein Zuschlag in Höhe von EUR 13,00 erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
Für den Fall, dass Sie Ihren Ausweis wiederfinden, müssen Sie dies persönlich Ihrer Personalausweisbehörde melden. Erst wenn Sie Ihren Personalausweis offiziell als "aufgefunden" gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht.
Sofern Sie keinen neuen Personalausweis beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.
EUR 37,00 für antragstellende Personen ab 24 Jahren
EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
EUR 06,00 Zuschlag für ein Lichtbild, das im Bürgerbüro der Gemeinde Altenberge erstellt wird
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Sie müssen den Verlust schnellstmöglich anzeigen.
Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
für den Personalausweis werden bei der Beantragung mit Hilfe von Fingerabdruckscannern zwei Fingerabdrücke von Ihnen aufgenommen. Die Speicherung der Fingerabdrücke ist für Personen ab dem 6. Lebensjahr verpflichtend.
Seit dem 1. Mai 2025 dürfen grundsätzlich nur noch Lichtbilder für Ausweisanträge verwendet werden, die entweder in der Behörde erstellt oder von Fotografen medienbruchfrei und digital über eine sichere Cloud bereitgestellt werden. Im Bürgerbüro der Gemeinde Altenberge stehen dafür entsprechende Geräte zur Verfügung. Ein geeignetes Foto kann direkt vor Ort für 6 Euro gemacht werden. Alternativ können Sie auch Lichtbilder von registrierten Fotografen und anderen registrierten Anbietern nutzen.
Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitung dauert dort ca. 4 Wochen.