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Die Wohnungsnotfälle und in ihrer Folge die Obdachlosigkeit haben auf Grund der entspannten Wohnungsmarktlage seit Ende der 90-iger Jahre erheblich abgenommen. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Menschen aus unterschiedlichen Gründen obdachlos werden. Zu diesem betroffenen Personenkreis zählen kinderreiche Familien, alte Menschen, Aussiedler, Behinderte, psychisch Kranke und insbesondere Alleinstehende.
Obdachlosigkeit stellt im rechtlichen Sinne eine Störung der öffentlichen Sicherheit dar. Nach der Rechtslage ist und bleibt es in erster Linie Pflicht des Obdachlosen selbst, sich um einen ersatzweisen Wohnraum - sei es auch nur in behelfsmäßiger Weise - zu kümmern.
Bei drohender Obdachlosigkeit sollte deshalb eine frühzeitige Kontaktaufnahme zum hiesigen Sozialamt bzw. Ordnungsamt erfolgen.