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Als Naturdenkmale können z. B. besonders schützenswerte Bäume/Alleen ausgewiesen werden.
Naturdenkmale sind in § 22 Landschaftsgesetz NW definiert als Einzelschöpfungen der Natur, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen,
naturgeschichtlichen oder erdgeschichtlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist.