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Melderegisterauskunft

Details

Die Gemeinde Altenberge führt das Melderegister, in dem die Daten der gemeldeten Einwohnerinnen und Einwohner gespeichert sind.

Sie haben die Möglichkeit in einem bestimmten Umfang Auskunft aus dem Melderegister zu erhalten.

 

Unterschieden wird zwischen der einfachen Melderegisterauskunft, welche Auskunft über

  • Vor- und Familienname,

  • Anschrift,

  • Doktorgrad und

  • die mögliche Tatsache, dass die gesuchte Person verstorben ist,

gibt und der erweiterten Melderegisterauskunft, die darüber hinaus folgende Daten enthalten kann:

  • Tag und Ort der Geburt,

  • frühere Vor- und Familiennamen,

  • Familienstand (nur die Angabe, ob verheiratet oder nicht),

  • Staatsangehörigkeiten,

  • frühere Anschriften,

  • Tag des Ein- und Auszuges,

  • gesetzliche Vertreter,

  • Sterbetag und -ort.

Damit wir Ihnen die Auskunft erteilen können, benötigen wir in der Regel mindestens drei bis vier Identifizierungsmerkmale der von Ihnen gesuchten Person (z. B. Vorname, Familienname, Geburtsdatum, letzte Anschrift, Geschlecht).

Sollten Sie eine Auskunft aus dem Melderegister benötigen, fragen Sie bitte schriftlich oder persönlich im Bürgerbüro und ggfs. unter Angabe des rechtlichen oder berechtigten Interesses an. Eine telefonische Auskunftserteilung ist nicht möglich.

Eine Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister ist zudem nur zulässig, wenn die anfragende Stelle erklärt, dass die angeforderten Auskunftsdaten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden. Bitte geben Sie diese Erklärung bei Anfragen ab. Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben.

Jede Person, die in Altenberge gemeldet ist, hat des Weiteren das Recht, kostenlos schriftliche Auskunft über die Daten zu erhalten, die über sie persönlich im Melderegister gespeichert sind.

Kosten

11,00 €

Unterlagen

  • schriftliche Anfrage unter Angabe des rechtlichen oder berechtigten Interesseses                 

  • Erklärung zur Verwendung

  • Personalausweis oder Reisepass

Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz