Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".
Märkte, die nicht von der Gemeinde Altenberge selbst veranstaltet werden, bedürfen einer Festsetzung (Genehmigung). Sie sind daher spätestens 6 Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung bei der Gemeinde schriftlich mit den erforderlichen Unterlagen anzumelden. Die Anmeldungen und eventuelle Fragen richten Sie bitte an den o.g. Sachbearbeiter.
Ein Spezialmarkt ist eine im allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren feilbietet.
Ein Jahrmarkt ist eine im allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern Waren aller Art feilbietet.
Spezial- und Jahrmärkte können auf Antrag des Veranstalters nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung als solche von der örtlichen Ordnungsbehörde festgesetzt werden. Dies vorausgesetzt greifen die sogenannten Marktprivilegien, z.B. Reisegewerbekartefreiheit etc.
Die Gebühren werden für jeden Einzelfall festgesetzt.
Der Gebührenrahmen bewegt sich von 100,00 EUR bis 2.300,00 EUR.
Die von der Gemeinde alljährlich veranstaltete Maikirmes findet als sog. Jahrmarkt am 2. Sonntag im Mai (Muttertag) und dem davorliegenden Freitag und Samstag statt.
ausgefülltes Antragsformular - im Ordnungsamt erhältlich - oder formloser schriftlicher Antrag mit Angabe der Personalien des Antragstellers. Aus dem Antrag müssen ferner Ort, Zeit, Öffnungszeiten, Gegenstand und Platz hervorgehen
Teilnehmerverzeichnis, ggf. vorläufiges Teilnehmerverzeichnis
Auskunft in Steuersachen des für den Wohnort des Veranstalters zuständigen Finanzamtes
Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des für den Wohnort des Veranstalters zuständigen Amtsgerichtes
Führungszeugnis (Belegart "O")
Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart "9")
Personalausweis
bei juristischen Personen zusätzlich ein Auszug aus dem Handels- und Vereinsregister und eine Ausfertigung des Gesellschaftervertrages bzw. der Satzung