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Geht eine Zahlung nicht zum Fälligkeitstermin ein, wird der offene Betrag durch die Zweckverbandskasse angemahnt.
Eine neue Zahlungsfrist von einer Woche wird gesetzt. Allerdings fallen bei den öffentlich-rechtlichen Forderungen Säumniszuschläge
und Mahnkosten an, die dann zusätzlich zu zahlen sind.
Erfolgt keine Reaktion auf die Mahnung, läuft automatisch die Vollstreckung an.