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Sie halten einen Hund, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von über 40 cm oder aber ein Gewicht von über 20 kg erreicht, einen sog. großen Hund?
Dann beachten Sie bitte folgendes:
Ab sofort müssen Sie:
Ihren Hund außerhalb eines befriedeten Besitztums auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint führen.
dem Ordnungsamt das Halten Ihres Hundes anzeigen. Vordrucke für diese Anzeigen erhalten Sie beim Ordnungsamt.
einen Sachkundenachweis erbringen. Der Nachweis der Sachkunde kann sonst durch Bescheinigung einer oder eines anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten Stelle oder von durch die Tierärztekammer benannten Tierärztinnen und Tierärzte erfolgen.
den Abschluß einer Haftpflichtversicherung für Ihren Hund nachweisen.
Ihren Hund auf Ihre Kosten mit einem Mikrochip kennzeichnen lassen, der Daten über Rasse, Größe, Gewicht, Fellfarbe und Chipnummer enthält und dieses dem Ordnungsamt anzeigen.