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Grundsteuer

Details

Laut Grundsteuergesetz bestimmt die Gemeinde, ob von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer zu erheben ist. Steuergegenstand ist der Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes:
 

  • die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und

  • die bebauten und unbebauten Grundstücke im Sinne des Bewertungsgesetzes (Grundsteuer B)


Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt. Die Steuer entsteht mit dem Beginn des Kalenderjahres, für das die Steuer festzusetzen ist. Der Berechnung der Grundsteuer liegt ein Steuermessbetrag zugrunde, der vom zuständigen Finanzamt festgelegt wird. Auf den Steuermessbetrag wendet die Gemeinde ihren Hebesatz an und setzt damit die Grundsteuer fest.

 

Ab dem 01.01.2025 beträgt der Hebesatz:
 

  • Grundsteuer A: 330 v.H.

  • Grundsteuer B: 558 v.H.

Weiterführende Informationen

 

Bitte beachten Sie:
Gegen Festsetzungen im Steuermessbescheid können Sie beim zuständigen Finanzamt Einspruch erheben.