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Im Gewerbezentralregister werden Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Verwaltungsentscheidungen rund um die Gewerbetätigkeit erfasst. Das Gewerbezentralregister ist also quasi das Strafregister der Gewerbetreibenden.
Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister wird benötigt, wenn Sie Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen. Dies kann z.B. bei gewerberechtlichen Erlaubnissen oder für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen der Fall sein.
Voraussetzung:
Als natürliche Person müssen Sie mit Hauptwohnsitz in Altenberge gemeldet sein, andernfalls müssen Sie die Auskunft bei der Verwaltung Ihrer Heimatgemeinde beantragen. Als juristische Person müssen Sie Ihren Hauptgeschäftssitz in Altenberge haben.
Antragstellung:
Den Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen Sie bitte persönlich (unter Vorlage des Personalausweises bzw. Handelsregisterauszug und Personalausweis des Geschäftsführers).
Gewerbezentralregisterauskunft:
13,00 €
Natürliche Person: Personalausweis
Juristische Person: Handelsregisterauszug und Personalausweis Geschäftsführung
Bitte bedenken Sie bei der Antragstellung, dass die Bearbeitungszeit beim Bundesamt für Justiz ca. zwei Wochen beträgt.
Gewerbeordnung